Wir haben eine wunderschöne Waldhütte, die 2011 umgebaut wurde und für Feste und Feiern im privaten Rahmen gemietet werden kann -> Reservation.
Adresse: 8604 Kindhausen, Richtung Wangen
Beschreibung: Die Waldhütte Hegnau ist beliebt als Ort für Feste und Feiern im privaten Rahmen.
Gruppen bis max. 40 Personen finden ausreichend Platz in der gemütlichen Hütte. Auch kleine Anlässe und Kindergeburtstage lassen sich dort fröhlich feiern.
Im Winter kann mit dem Schwedenofen die Waldhütte beheizt werden. Ein TOITOI WC und Strom sind vorhanden.
Folgendes wird zur Verfügung gestellt:
Falls gewünscht müssten Sie folgendes selbst mitnehmen:
- Geschirr & Besteck
- Kühlschrank
Benützungsgebühren: CHF 275.- (+100 CHF Schlüsseldepot) für einen Tag inkl. Holz.
Die Waldhütte muss aufgeräumt und gereinigt verlassen werden. Denken Sie hierfür an Putzlumpen, Reinigungsmittel und Wasser zum Reinigen der Tische, sowie Abfallsäcke und ggf. Aschenbecher.
Lesen Sie bitte aufmerksam unsere Forsthaus-Ordnung für weitere Informationen.
FORSTHAUS-ORDNUNG
Diese Anlage mit Sitzplatz, Grill und Feuerstelle gehört der Holzkorporation Hegnau. Die Benützung unterliegt der Erlaubnis durch den Vermieter. Unerlaubte Benützung ist untersagt. Fehlbare können weggewiesen und angezeigt werden!
OBJEKT
Forsthaus für bis zu 40 Personen mit Holzofen, überdachtem Sitzplatz, Feuerstelle, Grill mit Tischen und Bänken. Chemisches WC, Beleuchtung durch Stromgenerator, kein fliessendes Wasser. Brennholz für Feuerstelle und Stubenofen wird in angemessenem Rahmen zur Verfügung gestellt. Bei überdurchschnittlichem Verbrauch, kann es verrechnet werden! Grill für mitgebrachte Holzkohle
ZWECK
Die Anlage kann für private und/oder gesellschaftliche Anlässe gemietet werden. Öffentliche Veranstaltungen und Kundgebungen sind untersagt. Ein Mietvertrag wird nur mit erwachsenen Personen geschlossen.
DAUER
Die Abgabe wird bei Mietbeginn vereinbart. Die Rückgabe hat spätestens am nächsten Tag um 9.00 Uhr zu erfolgen.
REINIGUNG
Tische und Bänke feucht abwischen, Rückstände entfernen, Bänke auf Tische legen, Böden wischen, Grill reinigen, warme Asche liegen lassen. Sitzplatz, Feuerstelle und Umgebung säubern, Grillrost gereinigt in Vorraum deponieren. Nachreinigung wird mit mindestens Fr. 60.--/Stunde verrechnet.
ABFÄLLE
Abfall mitnehmen.
MOBILIAR
Dem Inventar ist Sorge zu tragen. Tische und Bänke des Innenraumes dürfen nicht im Freien aufgestellt werden. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden und zu bezahlen. Keine Klammern und Nägel an Wänden und Tischen. Ballone etc. sind vor Rückgabe zu entfernen.
VERBOTEN SIND
zusätzliche Generatoren, Musikanlagen, übertriebener Lärm.
ZUFAHRT
direkte Zufahrt zum Forsthaus gestattet. Parkplatz beim Forsthaus benützen max.5 Autos. Auf den übrigen Waldstrassen gilt das Allgemeine Fahrverbot.
HAFTUNG
Für Schäden aus der Benützung der Anlage sowie Beschädigungen an Hütte, Mobiliar, Umgebung oder gegenüber Dritten haftet der vertragliche Mieter. Im Übrigen gelten das Kant-Zürcher Waldgesetz und die Polizeiverordnung der Gemeinde Volketswil. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.